Ein toller Erfolg! Energieversorger knickt bei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ein

Ein wunderbarer Tag: Nachdem die Vorinstanz unsere Rechtsauffassung nicht geteilt hat, hat das Oberlandesgericht Dresden uns nun Recht gegeben. Wir freuen uns für unsere Mandantschaft, eine Kapitalgesellschaft, dass das OLG Dresden die Nachberechnungen des Stromverbrauchs rückwirkend für mehrere Jahre für rechtswidrig hielt. Die Berechnungen entsprechen nicht den Vorgaben des § 18 Abs. 1 StomGVV. Des Weiteren konnte der Energieversorger weder den Verbrauch noch die vertragliche Grundlage nachweisen. 

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