Update Steueranalyse: Bundestagswahl 2025 – Steuerpläne der Parteien

Nur noch vier Tage bis zur Bundestagswahl 2025.

Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick zu den Steuerplänen der einzelnen Parteien, damit Sie bereits vor der Wahl am Sonntag über die möglichen (steuerrechtlichen) Veränderungen entsprechend informiert sind:

I. UNION – CDU/CSU

Die Union hat ihr Wahlprogramm bereits am 17.12.2024 beschlossen.

Das Programm enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:

Schrittweise Senkung des Einkommensteuertarifs

Erhöhung des Grundfreibetrags

Streichung des verbleibenden Solidaritätszuschlags

Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent

Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf maximal 25 Prozent auf einbehaltene Gewinne

Erhöhung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz

Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen bei Vollzeitarbeiten

Neufassung der AfA-Tabellen. Die Abschreibungsdauern sollen aktualisiert werden

Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Steuererklärungen sollen für Rentner im Regelfall nicht mehr nötig sein.

Quelle: Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2025

II. SPD

Die SPD hat ihr Wahlprogramm am 11.01.2025 beschlossen.

Das Programm enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:

Weiterführung des Solidaritätszuschlags in der aktuellen Form

Erhöhung der Steuersätze für Spitzeneinkommen und Vermögen

Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel von 7 Prozent auf 5 Prozent

Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, werden steuerfrei gestellt

Einführung einer Investitionsprämie für Zukunftsinvestitionen in Maschinen und Geräte in Höhe von 10 Prozent

Kapitalerträge sollen wie Arbeitseinkommen besteuert werden

Abschaffung der Spekulationsfrist von zehn Jahren bei privaten Verkäufen von nicht selbst genutzten Immobilien

Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung für E-Autos bis 2035

Einführung von Steueranreizen für Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Quelle: Wahlprogramm (Regierungsprogramm) der SPD zur Bundestagswahl 2025

III. Bündnis 90/ Die Grünen

Solidaritätszuschlag soll in den Einkommensteuertarif „integriert“ werden

Erhöhung des Grundfreibetrags

Reform des Ehegattensplittings: Für sog. Neuehen Einführung einer individuellen Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, keine Änderung für bestehende Ehen

Einführung eines Klimagelds

Auf fünf Jahre befristete Investitionsprämie von 10 Prozent für alle Unternehmen

Abschaffung von Steuerprivilegien für große Vermögen in der Erbschaftsteuer

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei sog. „Share Deals“

Quelle: Wahlprogramm von Bündnis90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2025

IV. FDP

Das Wahlprogramm der FDP enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:

Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Schrittweise Erhöhung des Grundfreibetrags um mindestens 1.000,00 EUR

Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen an die Inflation automatisch angepasst werden

Höhere Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter

Unbeschränkte Nutzbarkeit von Verlustvorträgen

Absenkung der Körperschaftsteuer – Unternehmensteuerbelastung unter 25 Prozent

Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent

Pläne der FDP zur Rente:

Einführung einer Aktienrente

Selbstständige sollen mehr Freiheit bei der Altersvorsorge erhalten

Einführung einer Rentenabzugsteuer, um eine Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden.

V. Die Linke

Das Wahlprogramm der Partei Die Linke enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:

„Reichensteuer“:

Stufe 1: 60 Prozent für Einkommen über 250.000,00 EUR

Stufe 2: 75 Prozent für Einkommen über 1.000.000,00 EUR

Steuerentlastungen bei einem Bruttomonatsgehalt unter 7.000,00 EUR

Erhöhung des Grundfreibetrags auf 16.800,00 EUR

Wiedereinführung der Vermögensteuer ab 1.000.000,00 EUR 1 Prozent, welche linear steigt, so dass ab 50.000.000 EUR 5 Prozent gelten. Ab 1.000.000.000 EUR soll ein Sondersteuersatz von 12 Prozent gelten

Übergewinnsteuer von 90 Prozent auf Konzerngewinne, die über den Durchschnittsgewinnen der letzten zehn Jahre liegen.

VI. AfD

Das Wahlprogramm der AfD enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:

Abschaffung aller CO₂-Abgaben

Ausweitung des Ehegattensplittings auf ein Familiensplitting

Einführung eines geänderten Einkommensteuertarifs mit wenigen Stufen

Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag soll auf 15.000 Euro erhöht werden

Abschaffung der Grundsteuer und Erbschaftsteuer

Einführung eines einheitlichen Ertragssteuersatzes von 22 Prozent

Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf 7 Prozent.

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