Update Steueranalyse: Bundestagswahl 2025 – Steuerpläne der Parteien
Nur noch vier Tage bis zur Bundestagswahl 2025.
Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick zu den Steuerplänen der einzelnen Parteien, damit Sie bereits vor der Wahl am Sonntag über die möglichen (steuerrechtlichen) Veränderungen entsprechend informiert sind:
I. UNION – CDU/CSU
Die Union hat ihr Wahlprogramm bereits am 17.12.2024 beschlossen.
Das Programm enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:
Schrittweise Senkung des Einkommensteuertarifs
Erhöhung des Grundfreibetrags
Streichung des verbleibenden Solidaritätszuschlags
Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent
Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf maximal 25 Prozent auf einbehaltene Gewinne
Erhöhung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz
Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen bei Vollzeitarbeiten
Neufassung der AfA-Tabellen. Die Abschreibungsdauern sollen aktualisiert werden
Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Steuererklärungen sollen für Rentner im Regelfall nicht mehr nötig sein.
Quelle: Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2025
II. SPD
Die SPD hat ihr Wahlprogramm am 11.01.2025 beschlossen.
Das Programm enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:
Weiterführung des Solidaritätszuschlags in der aktuellen Form
Erhöhung der Steuersätze für Spitzeneinkommen und Vermögen
Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel von 7 Prozent auf 5 Prozent
Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, werden steuerfrei gestellt
Einführung einer Investitionsprämie für Zukunftsinvestitionen in Maschinen und Geräte in Höhe von 10 Prozent
Kapitalerträge sollen wie Arbeitseinkommen besteuert werden
Abschaffung der Spekulationsfrist von zehn Jahren bei privaten Verkäufen von nicht selbst genutzten Immobilien
Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung für E-Autos bis 2035
Einführung von Steueranreizen für Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Quelle: Wahlprogramm (Regierungsprogramm) der SPD zur Bundestagswahl 2025
III. Bündnis 90/ Die Grünen
Solidaritätszuschlag soll in den Einkommensteuertarif „integriert“ werden
Erhöhung des Grundfreibetrags
Reform des Ehegattensplittings: Für sog. Neuehen Einführung einer individuellen Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, keine Änderung für bestehende Ehen
Einführung eines Klimagelds
Auf fünf Jahre befristete Investitionsprämie von 10 Prozent für alle Unternehmen
Abschaffung von Steuerprivilegien für große Vermögen in der Erbschaftsteuer
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei sog. „Share Deals“
Quelle: Wahlprogramm von Bündnis90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2025
IV. FDP
Das Wahlprogramm der FDP enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:
Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Schrittweise Erhöhung des Grundfreibetrags um mindestens 1.000,00 EUR
Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen an die Inflation automatisch angepasst werden
Höhere Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter
Unbeschränkte Nutzbarkeit von Verlustvorträgen
Absenkung der Körperschaftsteuer – Unternehmensteuerbelastung unter 25 Prozent
Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent
Pläne der FDP zur Rente:
Einführung einer Aktienrente
Selbstständige sollen mehr Freiheit bei der Altersvorsorge erhalten
Einführung einer Rentenabzugsteuer, um eine Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden.
V. Die Linke
Das Wahlprogramm der Partei Die Linke enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:
„Reichensteuer“:
Stufe 1: 60 Prozent für Einkommen über 250.000,00 EUR
Stufe 2: 75 Prozent für Einkommen über 1.000.000,00 EUR
Steuerentlastungen bei einem Bruttomonatsgehalt unter 7.000,00 EUR
Erhöhung des Grundfreibetrags auf 16.800,00 EUR
Wiedereinführung der Vermögensteuer ab 1.000.000,00 EUR 1 Prozent, welche linear steigt, so dass ab 50.000.000 EUR 5 Prozent gelten. Ab 1.000.000.000 EUR soll ein Sondersteuersatz von 12 Prozent gelten
Übergewinnsteuer von 90 Prozent auf Konzerngewinne, die über den Durchschnittsgewinnen der letzten zehn Jahre liegen.
VI. AfD
Das Wahlprogramm der AfD enthält folgende Pläne im steuerrechtlichen Bereich:
Abschaffung aller CO₂-Abgaben
Ausweitung des Ehegattensplittings auf ein Familiensplitting
Einführung eines geänderten Einkommensteuertarifs mit wenigen Stufen
Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag soll auf 15.000 Euro erhöht werden
Abschaffung der Grundsteuer und Erbschaftsteuer
Einführung eines einheitlichen Ertragssteuersatzes von 22 Prozent
Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf 7 Prozent.
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