OLG Brandenburg: Handelsregisteranmeldung durch den künftigen Geschäftsführer – Beschluss vom 30.03.2023, Az. 7 W 31/23
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 30.03.2023 die Beschwerde einer Gesellschaft zurückgewiesen und entschieden, dass die Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels zur Eintragung in das Handelsregister unwirksam sei, wenn der künftige Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Erklärung noch nicht
Geschäftsführer ist.