Update zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024): Von Kleinunternehmerregelung bis Grunderwerbsteuer
Info und Update zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024): Von Kleinunternehmerregelung bis Grunderwerbsteuer
Juristin Diana Stol – Juristische Mitarbeiterin – Leiterin Finanzen
Diana Stol unterstützt Herrn Rechtsanwalt Torsten Bremer schwerpunktmäßig in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa bei dem Verkauf oder dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie bei der Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften. Daneben ist sie im Bereich des Steuerrechts tätig.
Info und Update zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024): Von Kleinunternehmerregelung bis Grunderwerbsteuer
Wachstumschancengesetz: Bundestag bestätigt den Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 21.02.2024 – viele Regelungen wurden gestrichen bzw. geändert
Der Bundestag hat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses am 23.02.2024 bestätigt.
Es kommt nun entscheidend auf die Bundesratssitzung am 22.03.2024 an, damit das Wachstumschancengesetz in der geänderten Fassung auch tatsächlich in Kraft treten kann.
Wie der Bundesrat entscheidet, ist gegenwärtig nicht abzusehen.
Aus dem Vermittlungsergebnis ergeben sich insbesondere folgende Maßnahmen und Änderungen:
Wachstumschancengesetz: Bundestag bestätigt den Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 21.02.2024 – viele Regelungen wurden gestrichen bzw. geändert
Der Bundestag hat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses am 23.02.2024 bestätigt.
Es kommt nun entscheidend auf die Bundesratssitzung am 22.03.2024 an, damit das Wachstumschancengesetz in der geänderten Fassung auch tatsächlich in Kraft treten kann.
Wie der Bundesrat entscheidet, ist gegenwärtig nicht abzusehen.
Aus dem Vermittlungsergebnis ergeben sich insbesondere folgende Maßnahmen und Änderungen:
Der Bundesfinanzhof hat am 17.01.2024, Az. IX R 13/22, eine wegweisende Entscheidung zur Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, die aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft stammen, veröffentlicht: Mit Urteil vom 17.01.2024 (Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Kauf eines Miterbenanteils, in dem ein Grundstück enthalten ist, das anschließend veräußert wird, keinen Erwerb eines Grundstücks im Sinne des privaten Veräußerungstatbestandes, § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG darstellt.
Die GbR nach dem MoPeG: Am 01.01.2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber die Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend umgestaltet. Der vorliegende Beitrag stellt diese Neuerungen vor. Das MoPeG und seine Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis haben wir bereits an anderer Stelle eingehend besprochen.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigen Änderungen im Steuerrecht für das Jahr 2024, die für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Bedeutung sind.
Das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Mit dem MoPeG wurde die zivilrechtliche Handhabung der Personengesellschaft neu geregelt. Folgende Änderungen führen zu Anpassungen in den Steuergesetzen:
Mit dem Wachstumschancengesetz (Bundestags-Drucksache 20/8628 vom 02.10.2023) und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, um in Deutschland verstärkt zu investieren. Im Vordergrund steht in erster Linie eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das Steuerrecht soll modernisiert und vereinfacht werden. Des Weiteren sind Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness vorgesehen. Nachfolgend erhalten Sie einen […]
BFH, Urteil vom 11.05.2023, V R 28/20: Der Bundesfinanzhof hat am 14.09.2023 eine weitere wichtige Entscheidung zur Organschaft veröffentlicht: Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen, BFH, Urteil vom 11.05.2023, V R 28/20.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit dem Urteil vom 19.06.2023, 8 U 21/23 eine wichtige Entscheidung zum Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund getroffen. Das Gericht entschied zugunsten der Gesellschaft und bestätigte den Ausschluss des Kommanditisten aus wichtigem Grund. Im Wesentlichen: