BFH- Beschluss IV B 13/24: Keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Personengesellschaft
Mit seinem Beschluss vom 28.05.2025, Az. IV B 13/24, stellte der Bundesfinanzhof erneut klar, dass vermögensverwaltende Personengesellschaften, die lediglich aufgrund einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich als gewerblich gelten, nicht der Gewerbesteuer unterliegen. I. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Personengesellschaft, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig war. Sie war an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt. […]