Bundesfinanzhof kippt seine bisherige Rechtsprechung: § 23 EStG – Keine Einkommensteuer beim Immobilienverkauf aus Erbschaft
Aktuelle Rechtssprechung zu § 23 EStG:
Der Bundesfinanzhof hat am 17.01.2024, Az. IX R 13/22, eine wegweisende Entscheidung zur Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von
Immobilien, die aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft stammen, veröffentlicht:
Mit Urteil vom 17.01.2024 (Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Kauf eines Miterbenanteils, in dem ein Grundstück enthalten ist, das anschließend veräußert wird, keinen Erwerb eines Grundstücks im Sinne des privaten Veräußerungstatbestandes, § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG darstellt.