Wachstumschancengesetz: Bundestag bestätigt den Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 21.02.2024 – viele Regelungen wurden gestrichen bzw. geändert

Wachstumschancengesetz: Bundestag bestätigt den Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 21.02.2024 – viele Regelungen wurden gestrichen bzw. geändert

Der Bundestag hat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses am 23.02.2024 bestätigt.

Es kommt nun entscheidend auf die Bundesratssitzung am 22.03.2024 an, damit das Wachstumschancengesetz in der geänderten Fassung auch tatsächlich in Kraft treten kann.

Wie der Bundesrat entscheidet, ist gegenwärtig nicht abzusehen.

Aus dem Vermittlungsergebnis ergeben sich insbesondere folgende Maßnahmen und Änderungen:

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Bundesfinanzhof kippt seine bisherige Rechtsprechung: § 23 EStG – Keine Einkommensteuer beim Immobilienverkauf aus Erbschaft

Aktuelle Rechtssprechung zu § 23 EStG:

Der Bundesfinanzhof hat am 17.01.2024, Az. IX R 13/22, eine wegweisende Entscheidung zur Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von
Immobilien, die aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft stammen, veröffentlicht:

Mit Urteil vom 17.01.2024 (Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Kauf eines Miterbenanteils, in dem ein Grundstück enthalten ist, das anschließend veräußert wird, keinen Erwerb eines Grundstücks im Sinne des privaten Veräußerungstatbestandes, § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG darstellt.

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