Gründerberatung: Ab wann benötigen Startups eine steuerrechtliche und rechtliche Beratung?

Die Anwaltskanzlei Bremer Rechtsanwälte fokussiert sich auf Gesellschafts- und Steuerrecht und unterstützt Klienten regelmäßig bei Unternehmensgründungen, -verkäufen sowie Finanzierungen.

Oft werden wir gefragt, wann und in welcher Form eine steuerliche Optimierung im Kontext der gewählten Gesellschaftsform rechtlich ratsam ist.

In diesem Beitrag klären wir auf, in welchen Situationen Unternehmensgründer steuerrechtliche Beratung in Anspruch nehmen sollten.

I. Geschäftsidee – Gründerberatung

Bereits in diesem Stadium ist eine rechtliche Beratung aus meiner Sicht sehr sinnvoll, um die (steuer-)rechtlichen Restriktionen, aber auch die wirtschaftliche
Umsetzbarkeit der Geschäftsidee zu prüfen.

Das heißt konkret: Sie konkretisieren Ihre Geschäftsidee. Sie definieren Ihre persönlichen Ziele und die Unternehmensziele.

Wir analysieren Ihre Geschäftsidee, die Marktfunktion des anzubietenden Produkts bzw. der anzubietenden Dienstleistung.

Bereits in diesem Stadium werden wir etwaige „Fehler“ erkennen, sofern diese existieren, Risiken, die mit der Realisierung Ihrer Geschäftsidee verbunden sind, verdeutlichen, aber auch die damit verbundenen Chancen identifizieren.

II. Analyse der Marksituation im Rahmen der Gründerberatung

Auch die Analyse der Marktsituation ist essenziell, um die potentielle Nachfrage und Konkurrenzsituation beurteilen zu können und eine Marktstrategie zu entwickeln.

Erst wenn diese Analyse Ihrer Geschäftsidee zu einer positiven Bewertung führt, sollten Sie mit der Standort- und Rechtsformwahl beginnen und einen Businessplan
erstellen, der zugleich als Grundlage für die Kapitalbeschaffung und – wenn möglich – Fördermittelbeantragung dient.

Auch dabei werden wir Sie umfassend unterstützen und begleiten, dies in Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

III. Tax-Setup in der sog. Vorgründungsphase – Gründerberatung

Wir wurden auf sog. Steuersoftware-Tools angesprochen. Diese diversen Steuersoftware-Tools sind aus meiner Sicht nicht immer hilfreich, zumal sie auch
eine gewisse Steuerkenntnis erfordern.

Im Rahmen der Bewertung der steuerlichen Aspekte ist vor allem die unterschiedliche Steuerbelastung der Rechtsformen zu quantifizieren.

Die Steuersoftware-Tools können dies nicht. Man muss zwischen der Steuerbelastung in der Gründungsphase, während der laufenden Tätigkeit des Unternehmens sowie bei Übertragung und bei Auflösung des Unternehmens bei den jeweiligen Steuerarten unterscheiden, da sich die Vorteilhaftigkeit der Rechtsformen in einzelnen Phasen unterscheiden kann.

Des Weiteren ist auch die Einordnung im Rahmen der Betriebsprüfung und somit die Häufigkeit und der Umfang einer Betriebsprüfung zu analysieren.

Auch die Planbarkeit der Einkünftezurechnung stellt ein weiteres Kriterium dar.

Bei den betriebswirtschaftlichen Aspekten spielen in erster Linie das Ansehen und die Bonität der verschiedenen Rechtsformen eine große Rolle.

Die entsprechenden Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften sind auch zu berücksichtigen.

Aber bereits für die Wahl einer Rechtsform ist eine Beratung durch unsere Kanzlei sehr sinnvoll.

Es gibt zahlreiche Rechtsformen, die sich für Startup-Gründer anbieten.

Vom Einzelunternehmen über die verschiedenen Arten von Personengesellschaften bis hin zur Kapitalgesellschaft.

Um die richtige Auswahl zu treffen, sind zahlreiche rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Kriterien zu berücksichtigen.

IV. Nach der Gründung – Gründerberatung

Ein weiterer Punkt: Unsere Erfahrung ist, dass die Wahl der Startup-Gründer überwiegend auf die Rechtsform der GmbH fällt.

Was viele Gründer aber nicht wissen: Mit der Gründung einer GmbH entsteht auch die Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, der sowohl eine Bilanz als auch eine sog. Gewinn- und Verlustrechnung enthält.

Aus diesem Grund betone ich an dieser Stelle:

Spätestens nach der Gründung der GmbH ist es sehr sinnvoll, versierte Spezialisten im gesellschafts- und steuerrechtlichen Bereich zu konsultieren.

Denn die Steuergesetze und Vorschriften sind komplex und Fehler können sehr, sehr teuer sein.

Wir arbeiten seit zwei Jahren an einem äußerst komplexen steuerrechtlichen Projekt und können sagen:

Wenn man wenig Erfahrung im Umgang mit den komplexen Steuerregelungen hat, können nicht nur eine finanzielle Haftung, sondern auch strafrechtliche Risiken drohen.

Unsere Kanzlei kann sicherstellen, dass diese unnötigen Risiken rechtzeitig verhindert werden.

Und vor allem: Wir bringen Ihnen den Vorteil, dass Sie bei den zentralen Fragestellungen, insbesondere in der Gründungsphase kompetent beraten werden.

Wir verfügen über betriebswirtschaftliches, steuerliches, steuer- und gesellschaftsrechtliches, soziales und organisatorisches Know-how.

Wir helfen Ihnen, Steuerstrategien zu entwickeln, die es Ihrem Startup ermöglichen, Steuern zu sparen und Kapital für das Wachstum Ihres Unternehmens freizusetzen.

Verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren gleich einen Termin mit uns.

Tel. +49 – 0351 – 48 18 59 90